Der ERLKOENIG OP 1 D 328 entstand im Oktober 1815 und eröffnet das erste Liederheft mit Vertonungen von Gedichten Johann Wolfgang von Goethes (1749-1832). Textgrundlage ist eine Ballade aus dem Singspiel „Die Fischerin“, welche der Dichter 1782 verfasste.
Schubert schrieb auf dieser Textgrundlage eines der schauerlichsten und eindrücklichsten Lieder in durchkomponierter Form überhaupt. Bei den Zeitgenossen, Freunden und Förderern fand es sofort großen Anklang: „An einem Nachmittag (…) ging ich mit Mayrhofer zu Schubert (…) wir fanden Schubert ganz glühend, den Erlkönig aus dem Buche laut lesend. Er ging mehrmals mit dem Buche auf uns ab, plötzlich setzte er sich, und in der kürzesten Zeit, so schnell man nur schreiben kann, stand die herrliche Ballade nun auf dem Papier. Wir liefen damit in das Konvikt, da bei Schubert kein Fortepiano war, und dort wurde der Erlkönig noch den selben Abend gesungen und mit Begeisterung aufgenommen.“ (aus den Erinnerungen des Schubert-Freundes Josef von Spaun, hier zitiert aus dem „Schubert Handbuch“, Kapitel „Die Lieder“ von Marie Agnes Dittrich).
Die hier betreffende Ausgabe bringt den „Erlkönig“ in einer Fassung für mittlere Singstimme und Klavier in der Tonart f-Moll und ist damit gegenüber derjenigen in der Originaltonart g-Moll tiefer transponiert.
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