Arnold Schönberg (1837-1951) schrieb seine KAMMERSYMPHONIE OP 9 für 15 Soloinstrumente (Flöte, Oboe, Englischhorn, Klarinetten in D und A, Bassklarinette in A, Fagott, Kontrafagott, 2 Hörner und Streichquintett) deklariert als „Fassung op. 9a“ im Jahr 1906.
Der Komponist selbst bezeichnete dieses Werk als „wirklichen Wendepunkt“ in seinem Schaffen: „…das letzte Werk meiner ersten Periode, das aus nur einem durchgehenden Satz besteht. Sie hat noch eine gewisse Ähnlichkeit mit meinem ersten Streichquartett op. 7, das auch die vier Satztypen der Sonatenform kombiniert…“
Dass was Schönberg hier bezogen auf die formal-inhaltliche Konzeption seines Opus 9 zum Ausdruck bringt, bezieht sich auf die Ausformulierung der Sonatenform „in einem Satz“ mit innewohnender „latenter Mehrsätzigkeit“, wie dieses sich als prägendes Formprinzip zum Beispiel an Franz Liszts großer H-Moll-Sonate ablesen lässt.
Bei Schönberg ergibt sich ein sehr komplexes musikalisches Gebilde, das in seinen 5 Abschnitten (I. Exposition – II. Scherzo – III. Durchführung – IV. Adagio – V. Reprise) unter Verwendung vielfältiger harmonischer Mittel wie Dur-Moll-Tonalität, Ganzton- und Quartenharmonik das vielgestaltige motivisch-thematische Material verarbeitet.
Die Kammersymphonie liegt neben der hier betreffenden in verschiedenen Fassungen vor: Fassung für Orchester op. 9a (1914, rev. 1922) Fassung für großes Orchester op. 9b (1936), Fassung für Klavierquintett (Fragment, 1907) und nicht zuletzt Fassung für Klavier zu vier Händen (1907).
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