Als einer der profiliertesten russischen Komponisten des 19. Jahrhunderts gilt Alexander Borodin (1833-1887), zusammen mit M. Balakirew, C. Cui, N. Rimskij-Korsakow und M. Mussorgskij gehörte er der „Gruppe der Fünf“ („Mächtiges Häuflein“) an, jenem Kreis revolutionärer Komponisten, der sich „die Schaffung einer russischen Nationalmusik unter Lossagung von den Stil- und Formprinzipien der westeuropäischen Musik zum Ziel gesetzt“ hat (Reclams Konzertführer).
Borodin schrieb 3 Sinfonien, von denen er aber nur die ersten beiden vollenden konnte (die Sinfonie Nr. 3 in a-Moll vervollständigte Alexander Glasunow).
Es handelt sich dabei um überaus qualitätvolle Orchestermusik, die Zeugnis über die ausgesprochen hohen handwerklichen Fähigkeiten dieses Komponisten ablegen.
Borodins Sinfonien sind in formaler Hinsicht dem klassischen 4-sätzigen Aufbau verpflichtet, diesbezüglich als mustergültig zu bezeichnen, doch setzt er hier bemerkenswerte eigene künstlerische Akzente insbesondere auf klanglicher Ebene und in diesem Zusammenhang die souveräne Orchesterbehandlung betreffend.
Entstanden ist die hier vorliegende SINFONIE 1 ES-DUR in den Jahren 1863-67.
Die 4 zugrundeliegenden Sätze lauten: I. Adagio-Allegro-Andantino – II. Scherzo: Prestissimo-Allegro-Prestissimo – III. Andante – IV. Allegro molto vivo.
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