Joseph Haydn (1732-1809) unterschrieb am 1. Mai 1761 einen Vertrag als Vize-Kapellmeister (später dann Kapellmeister) der Familie Esterházy, stand damit zunächst in Diensten des Fürsten Paul Anton von Esterházy, als dieser dann im März 1762 starb, wurde Fürst Nikolaus Haydns Dienstherr.
In diese Anfangszeit der kapellmeisterlichen Tätigkeit am Hofe zu Eisenstadt fällt auch die Entstehung der sogenannten „Tageszeiten“- Sinfonien Nr. 6 in D-Dur („Le Matin“), Nr. 7 in C-Dur („Le Midi“) und Nr. 8 in G-Dur („Le Soir“), 3 Werke, die Haydn mutmaßlich alle im Jahr 1761 komponierte und die alleine schon aufgrund ihrer programmatischen Titel als etwas außergewöhnlich anmutende Trias zu verstehen sind.
Weniger aber wegen des vermeintlich zugrundeliegenden Programms als vielmehr „vor allem wegen des exzessiven Konzertierens, das in ihnen beinahe in allen Sätzen dominiert“ (Marggraf, Wolfgang – Die Sinfonien Joseph Haydns) gelten sie als bemerkenswerte frühe sinfonische Werke des Komponisten.
Vorliegend hier nun die SINFONIE 6 D-DUR HOB 1/6 (LE MATIN) in Form einer ‚Philharmonia-Taschenpartitur‘. Sie ist in 4 Sätzen wie folgt angelegt: ‚Adagio-Allegro – Adagio-Andante (G-Dur) – Menuet – Finale: Allegro. Im langsamen Mittelsatz gibt es eine konzertant geführte Violine, im ‚Trio‘ des Menuetts ein Solo-Fagott und ein Solo-Cello, sowie im Finalsatz gemeinsam als „Concertino“ geführte Flöte, Violine und Cello.
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