Antonin Dvorák (1841-1904) schrieb insgesamt 14 Streichquartette, wobei sich die Entstehung dieser Werke ausgehend von dem 1862 geschriebenen „Erstling“ (Streichquartett Nr. 1 A-Dur op. 2) bis hin zum letzten Kammermusikwerk des Komponisten überhaupt, dem Streichquartett Nr. 14 G-Dur op. 106 aus dem Jahr 1895 über einen Zeitraum von über 30 Jahren erstreckt und in stilistischer Hinsicht ein bemerkenswertes Bild in Bezug auf die unterschiedlichen kompositorischen Entwicklungsstufen Dvoráks innerhalb der Gattung liefert.
Vorliegend hier nun das QUARTETT 4 E-MOLL B 19, welches mutmaßlich 1870 entstand und gemeinsam mit den Quartetten Nr. 2 B-Dur (B. 17) und Nr. 3 D-Dur (B. 18) und e-Moll eine eigene Werkgruppe bildet, in denen in stilistischer Hinsicht ein maßgeblicher Einfluss der „Neudeutschen Schule“ Liszt und Wagner festzustellen ist.
Das E-Moll-Quartett erscheint dabei als das reifste aus der Gruppe, erweist sich in seiner breit angelegten Dreiteiligkeit mit „attacca“ ineinander übergehenden Sätzen, die zudem thematisch eng miteinander verknüpft sind, als fortschrittliches Werk, das eine „neue Verbindung von wagnerisierenden und ‚klassischen‘ Zügen“ (Reclams Kammermusikführer) als Haupteigenschaft aufzuweisen hat.
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