Franz Schuberts QUARTETT E-DUR OP 125/2 D 353, das 1816 entstand, wird mit dem bereits 1813 geschriebenen Quartett Es-Dur D 87 als Opus posth. 125 zusammengefasst.
D 353 erweist sich aber dem Es-Dur-Werk gegenüber als geradezu meisterschaftlich fortentwickelt: Charakteristisch ist der „leidenschaftlich-dramatische Grundton“ (Arnold Werner-Jensen), der das in 4 Sätze gefasste Werkganze durchdringt. Ein in seinen Gegensätzen sehr spannungsreich ausgearbeitetes ‚Allegro con fuoco‘ steht am Beginn, gefolgt von einem melodisch sehr schönen und formal rondoartig gestalteten ‚Andante‘ in A-Dur, an das sich das betont scherzohaft wirkende ‚Menuetto: Allegro vivace‘ anschließt, welches seinerseits in ein überaus bewegliches, hauptsächlich in 16-teln durchstrukturiertes Finalrondo ‚Allegro vivace‘ mündet.
Das E-Dur-Quartett ist das beschließende der als „Jugendwerke“ bezeichneten Streichquartette, die zwischen etwa 1810 und 1816 entstanden sind, zugleich bedeutet es in seiner reifen Ausarbeitung einen gewichtigen Schritt hin zu den „Meisterwerken“, die Schubert im Zeitraum 1820-26 geschrieben hat (Streichquartettsatz c-Moll D 703 (1820), Streichquartett a-Moll D 804/op. 29,1 („Rosamunde“, 1824), Streichquartett d-Moll D 810 („Der Tod und das Mädchen“, 1824) und Streichquartett G-Dur D 887/op. 161 (1826)).
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