Von den insgesamt 12 sogenannten „Quartett-Divertimenti“ sind 9 als original für die Streichquartettbesetzung anzusehen, 3 Werke hingegen (op. 1, Nr. 5 und op. 2, Nr. 3 und Nr. 5) stellen Fremdbearbeitungen (sogenannte „Reduktionen“) anderer Kompositionen dar.
Gültig sind demnach die Quartette Hob. III: 1-4 und 6 (aus „op. 1“), sowie Hob. III: 7-8, 10 und 12 (aus „op. 2“).
Bemerkenswert im Hinblick auf die Entwicklung des „klassischen“ Streichquartetts bei Joseph Haydn erscheint die Tatsache, dass der Komponist selbst bis einschließlich seinen Streichquartetten op. 20 („Sonnenquartette“, 1772) diese als „Divertimento a quattro“ bzw. „Divertimento“ bezeichnete, womit auch ein meist fünfsätziger Formtypus einherging, Haydn in Bezug auf diese Werke also „nicht auf der althergebrachten Gattung seiner meist dreisätzigen Streichtrios (für zwei Violinen und Violoncello) auf“ (-baute), „in der Weise, dass er nun Werke solcher Art mit hinzugefügter Bratsche geschrieben hätte. Vielmehr schloß er sich den fünfsätzigen Cassationen oder Divertimenti für vier oder mehr Stimmen an, … . (…). Wie diese haben sie jeweils fünf meist kurze Sätze, die in der Regel symmetrisch um ihr Kernstück angeordnet sind: den kantablen langsamen Satz, die eigentliche Serenade. Diese wird umrahmt von zwei Menuetten, jedes mit Trio. Den äußeren Rahmen bilden zwei Presto-Sätze. Das Tongeschlecht jedes Werks ist Dur.“ (Feder, Georg: Haydns Streichquartette – Ein musikalischer Werkführer).
Aus dem „op. 2“ liegt hier nun das QUARTETT F-DUR OP 2/4 HOB 3:10 in Form einer Studienpartitur aus Reihen der beim Verlag ‚Doblinger‘ erschienenen ‚Urtext-Edition‘ von Reginald Barrett-Ayres und H.C. Robbins Landon vor.
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