Ludwig van Beethovens drei Streichquartette op. 127 in Es-Dur (1822-24) op. 130 in B-Dur (mit der ‚Großen Fuge op. 133‘) (1825-26) und op. 132 in a-Moll (1825) sind genaugenommen Auftragswerke für den Fürsten Nikolaus Galitzin (1794–1866).
Das B-Dur-Werk op. 130 nimmt in diesem Verbund eine Sonderstellung ein, die vom Komponisten als Finale (6. Satz) vorgesehene, überdimensionale Fuge (Allegro) auf Drängen des Verlegers ‚Artaria‘ durch einen neuen Satz (Allegro, Sonatensatzform mit Rondoelementen) ersetzt wurde, womit diese 1826 revidierte Fassung des B-Dur-Quartettes zudem heute als die geläufigere angesehen wird.
Die „Urfassung“ von op. 130, also mit der Fuge als Schlusssatz, war aber diejenige, die im Verbund mit den anderen beiden Quartetten op. 127 und op. 132 dem Widmungsträger Fürst Nikolaus Galitzin übergeben wurde, folgend der Intention Beethovens, mit dem zuletzt gefertigten und in seinen Dimensionen größten Kammermusikwerk, dem besagten B-Dur-Quartett nämlich, diese „Trias“ zu beschließen und zu krönen.
Vorliegend hier nun das QUARTETT OP 130 + GROSSE FUGE OP 133 als ‚Urtextausgabe‘ (Studien-Edition, broschiert) herausgegeben von Rainer Cadenbach.
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