Joseph Haydn (1732-1809) schrieb zwei Konzerte für Violoncello und Orchester: Wahrscheinlich zwischen 1762 und 1765 entstand der „Erstling“, das Konzert C-Dur Hob. 7b/1, das aber erst 1961 von Oldrich Pulkert in einer Abschrift aufgefunden wurde, blieb es zunächst sehr lange unbekannt. 1783 folgte dann das KONZERT D-DUR HOB 7B/2 OP 101, bei dem die Urheberschaft Haydns von verschiedenen Forschern jedoch lange angezweifelt wurde, man glaubte, der Cellist Anton Kraft, Mitglied der Esterházyschen Kapelle, sei der Verfasser.
Da aber Haydns Autograph um die Mitte des 20. Jahrhunderts wieder auftauchte, ließ sich das Werk glücklicherweise entsprechend richtig zuordnen.
Das D-Dur-Konzert ist einerseits durchdrungen von einer gegebenen hohen Klanghomogenität (Verschmelzung) zwischen Soloinstrument und Orchester, andererseits werden dennoch die technischen Möglichkeiten des Cellos voll ausgenutzt, beide Aspekte vom Komponisten in einem „vergeistigenden musikalischen Prozess“ miteinander verschmolzen.
Im Ganzen zeigt sich ein klanglich sehr ausgewogenes, von hoher Spielkultur geprägtes Instrumentalkonzert.
Die einzelnen Sätze lauten: I. Allegro moderato – II. Adagio (A-Dur) – III. Rondo: Allegro.
Vorliegend hier vom Verlag ‚Breitkopf & Härtel‘ ein Klavierauszug herausgegeben von François Auguste Gevaert.
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